Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie für sich und wir für uns, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist.


Wenn ja, dann erteilen Sie uns mit der Vertragsunterzeichnung die entsprechenden Vollmachten zur Einholung der Unterlagen – eine detaillierte Checkliste gibt uns gemeinsam die Orientierung. Wir erfassen Ihre gesamte Vermögenssituation. Unter Hinzuziehung von Steuerberatern und Rechtsanwälten erstellen wir Ihren Finanzplan, der Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihre finanzielle Situation jetzt und nach einer Trennung und Scheidung gibt und wie die finanzielle Situation ihrer Hinterbliebenen nach Ihrem Tod aussieht.


Sobald der Finanzplan erstellt ist, gehen wir in das persönliche Gespräch und erläutern Ihnen ausführlich und verständlich die Gesamtzusammenhänge und Gestaltungsvorschläge in Form unterschiedlicher Szenarien. Im Anschluss stimmen wir das weitere Vorgehen anhand einer konkreten To Do Liste ab.


Sofern gewünscht, stehen wir Ihnen fortwährend in der Funktion eines Gesamtkümmeres proaktiv zur Seite und nehmen Ihnen Koordinationsthemen – egal in welchem Bereich ab und sorgen für eine zügige Umsetzung.


Hinweis: Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt nie durch uns, sondern durch qualifizierte Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.